Handbuch - 5.1.03. Subsidiaritätsprinzip in der Sozialhilfe

5.1.03. Subsidiaritätsprinzip in der Sozialhilfe

Rechtsgrundlagen

Erläuterungen

1.   Grundsatz der Subsidiarität in der Sozialhilfe

Der Grundsatz der Subsidiarität in der Sozialhilfe bedeutet, dass Hilfe nur dann gewährt wird, wenn und soweit die bedürftige Person sich nicht selber helfen kann oder wenn Hilfe von dritter Seite nicht oder nicht rechtzeitig erhältlich...

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Date: 2017-05-21 14:33:53
Webseite: http://www.sozialhilfe.zh.ch

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