Bundessozialhilfegesetz (BSHG)

Bundessozialhilfegesetz (BSHG)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. März 1994 (BGBl. I S. 646, 2975), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes zur Familienförderung vom 22. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2552)

 

§ 1 Inhalt und Aufgabe der Sozialhilfe

(1) Die Sozialhilfe umfaßt Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe in besonderen Lebenslagen.

(2) Aufgabe der Sozialhilfe ist es, dem Empfänger...

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Handbuch - 5.1.03. Subsidiaritätsprinzip in der Sozialhilfe

5.1.03. Subsidiaritätsprinzip in der Sozialhilfe

Rechtsgrundlagen

Erläuterungen

1.   Grundsatz der Subsidiarität in der Sozialhilfe

Der Grundsatz der Subsidiarität in der Sozialhilfe bedeutet, dass Hilfe nur dann gewährt wird, wenn und soweit die bedürftige Person sich nicht selber helfen kann oder wenn Hilfe von dritter Seite nicht oder nicht rechtzeitig erhältlich...

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Date: 2017-05-21 14:33:53
Webseite: http://www.sozialhilfe.zh.ch

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Handbuch - 8.1.12. Auslagen für Schule, Kurse, Aus- und ...

Erläuterungen

1.   Allgemeines

Im Grundbedarf für den Lebensunterhalt sind unter anderem auch Kosten für Bildung ent­halten. Darüber hinausgehende Kosten können als situationsbedingte Leistungen über­nommen werden, soweit sie nicht anderweitig, zum Beispiel durch Stipendien gedeckt werden können. Dabei ist der Situation von Kindern und Jugendlichen besonders Rechnung zu tragen. Ihnen...

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Date: 2017-05-21 14:31:49
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