09. Februar 2010 Aktuelle Stunde zum Hartz-IV-Urteil

Das Bundesverfassungsgericht spricht von Schätzungen

ins Blaue hinein, die keine realitätsgerechte Ermittlung

darstellten. Es führt weiterhin aus, die Bestimmung

des regelleistungsrelevanten Verbrauchs beruhe nicht auf

einer tragfähigen Auswertung der Einkommens- und

Verbrauchsstichprobe, und die Kinderregelsätze beruhten

auf einer freihändigen Setzung ohne empirische und

methodische Fundierung.

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Von: Markus Kurth

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