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Sozialhilfe des Kantons Basel-Stadt - Rechtsgrundlagen
Materielle Hilfe gemäss kantonalem Recht
Die wirtschaftliche Sozialhilfe liegt im Wesentlichen in der Kompetenz der Kantone. Nach Art. 4 des Bundesgesetzes über die Zuständigkeit Bedürftiger vom 24. Juni 1977 (ZUG) ist derjenige Kanton für die Ausrichtung wirtschaftlicher Hilfe zuständig, in welchem sich die bedürftige Person mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhält (Unterstützungswohnsitz).
Die kantonale materielle Hilfe umfasst das soziale Existenzminimum. Grundlage bilden das Sozialhilfegesetz des Kantons Basel-Stadt vom 29. Juni 2000 (SHG), die Unterstützungsrichtlinien des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des...
Webseite:
http://www.sozialhilfe.bs.ch
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Sozialhilfe des Kantons Basel-Stadt - Anspruchsvoraussetzungen
Anspruchsvoraussetzungen
Anspruchsvoraussetzungen
Einwohner/innen der Stadt Basel, die sich in einer persönlichen Notsituation befinden oder nicht in der Lage sind, für den Lebensunterhalt für sich oder ihrer Familie aufzukommen, haben Anspruch auf Sozialhilfe. Die Berechnung des individuellen Bedarfes basiert auf den Unterstützungsrichtlinien - URL (PDF, 133 KB) .
Subsidiarität:...
Webseite:
http://www.sozialhilfe.bs.ch
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